Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

Die Gesellschaft PPI-Brandschutztüren s.r.o. mit Sitz Dlouhá 527, Kovářská, 431 86, im Handelsregister beim Kreisgericht in Ústí nad Labem – Abteil C, Einlage Nr. 19368 eingetragen.

Punkt 1
Grundbestimmungen

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB) regeln die Liefer-Abnehmer-Beziehungen auf dem Gebiet des Warenverkaufs, vor allem Türen, Fenster und Wände (im weiteren Ware). Sie sind verbindlich beim Warenverkauf an den Käufer zum Zweck der Wiederveräußerung und an den Endverbraucher zum Gebrauch im Unternehmer- und Nichtunternehmerbereich. Ebenso sind sie verbindlich für Besteller im Fall des Werkvertrags. Die Ausnahmen von AGB können nur aufgrund der individuell geschlossenen Aufträge erhoben werden.
2. Der Käufer, der die Ware zum Zweck der Wiederveräußerung kauft, ist verpflichtet dem Verkäufer Nachweise mit Grundinformationen über seine Unternehmerberechtigung und Rechtssubjektivität (Handelsregisterauszug bei juristischen Personen oder Gewerbeschein und Personalausweis bei physischen Personen, gültiger Zulassungsschein über MWSt.) vorzulegen und diese Angaben im Änderungsfall zu aktualisieren.

Punkt 2
Schutz der gewerblichen und Unheberrechte

1. Es entsteht kein Recht des Käufers auf Nutzung der Handelsbezeichnungen, der Firmenlogos und der Atteste des Verkäufers oder anderer Firmen, deren Erzeugnisse im Angebot des Verkäufers bzw. im Wareninhalt sind, wenn nicht anders vereinbart.

Punkt 3
Preis- und Zahlungsbedingungen, Füllzeit

1. Der Verkäufer gibt die Preise im Gegenwartsangebot für einen gegebenen Zeitraum an. Der Verkäufer kann die Nachlässe einseitig beliebigem Käuferkreis gewähren oder er kann sie individuell mit einzelnen Käufern vereinbaren. Der Verkäufer bestimmt die Nachlasslage aufgrund eigenen Ermessens, besonders aufgrund des Umfangs der bestellten Ware, des früher ausgeführten Verkaufs, der Marktstellung des Käufers usw.
2. Einzelne Verkäufe verlaufen aufgrund schriftlicher Bestellungen des Käufers (mittels eines Rahmenkaufvertrags) oder aufgrund des Kaufvertrag- oder Werkvertragabschlusses. Die Bestellung muss besonders folgende Bestandteile enthalten:
- den Handelsnamen und Sitz des Käufers
- die Identifizierungsnummer, falls er als Mehrwertsteuerzahler registriert ist, Privatpersonen geben pflichtig die Telefonnummer an, um die Bestellung überprüfen und bestätigen zu können
- eindeutige Identifizierung des Produktes nach dem Angebot des Verkäufers
- verlangte Menge einzelner Warenarten
- den Namen des berechtigten Vertreters des Käufers, im Fall der schriftlichen Bestellung per Post auch die Unterschrift
- verlangte Art der Warenübernahme (Förderung) und den Erfüllungsort (wenn nicht anders direkt aus der Bestellung hervorgeht).
3. Die Bestellung wird für aufgenommen erst im Moment gehalten, wenn alle oben genannten Grundbestandteile ausgefüllt sind. Ab diesem Zeitpunkt steht die Frist zur Auftragausführung offen. Der Verkäufer behält sich zugleich das Recht auf die Rücküberprüfung der Bestellung bei dem neuen Käufer vor. Die Bestellung wird dann für aufgenommen erst im Moment der erfolgreichen Bestellungsbestätigung gehalten, falls auf der Bestellung alle oben genannten Grundbestandteile ausgefüllt sind.
4. Jede schriftliche Bestellung des Käufers muss von dem Käufer direkt auf dieser Bestellung (wenn nicht möglich, dann auf einem anderen Dokument) schriftlich bescheinigt werden. Die Bescheinigung muss den abgestimmten Preis enthalten.
5. Der Erfüllungstermin wird frei vereinbart. Der Verkäufer kann den Erfüllungstermin im Ausnahmefall verlängern – im solchen Fall ist er verpflichtet den Käufer über diesen Umstand binnen fünf Tagen nach Bestellungseingang zu informieren. Bei Nichteinhaltung des abgestimmten Erfüllungstermins ist der Käufer berechtigt von dem aufgrund der Bestellung abgeschlossenen Kauf ohne weitere Sanktionen zurückzutreten.
6. Der Käufer verpflichtet sich dem Verkäufer den Kaufpreis oder Vorschuss in geforderter Höhe noch vor der Produktlieferung – bar oder Proformarechnung – zu zahlen, falls nicht anders bestimmt ist. Im Fall des Zahlungsverzugs ist der Käufer verpflichtet eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,03 % des Schuldbetrags für jeden Verzugstag zu zahlen.
Der Anspruch an eventuellen Schadenersatz wird dadurch nicht betroffen.
7. Im Fall der Nichtabführung des Vorschusses binnen 14 Tagen ab dem Zahltag wird die Proformarechnung storniert und die Bestellung annulliert.

Punkt 4
Beförderungs- und Versandbedingungen

1. Der Käufer spezifiziert die Transportart in der Bestellung, wenn diese Art nicht direkt aus dem konkreten Angebot des Verkäufers hervorgeht, wobei folgende Transportarten möglich sind:
- Selbstabholung im Betrieb des Verkäufers bei Vorauszahlung oder Barzahlung,
- Beförderung per einen Besitzer einer Postlizenz oder per eine Speditionsfirma an die von dem Käufer angegebene Adresse bei Vorauszahlung,
- Beförderung per den Verkäufer bei Vorauszahlung oder Barzahlung.
2. Wenn der Käufer die Transportart nicht spezifiziert, wird diese von dem Verkäufer entschieden. Der Verkäufer hat das Recht die Transportart zu wählen, wenn der Transport auf seine Kosten geht.
3. Der Verkäufer erfüllt die Lieferung gemäß dem beiderseitigen Einvernehmen entweder ab Übernahme durch die Kaufseite oder ab Warenübergabe dem ersten Spediteur.
4. Im Fall der Vereinbarung der Selbstabholung im Betrieb des Verkäufers ist der Verkäufer verpflichtet den Käufer zur Warenübernahme aufzufordern (als Aufforderung wird auch die Übersendung der Rechnung angesehen). Der Käufer ist verpflichtet zur Erfüllung der Lieferung erforderliche Zusammenarbeit zu leisten und kann keine Ansprüche aus der Späterfüllung erheben, wenn er die Ware von dem Verkäufer nicht abgenommen hat.
5. Die Haftung für Warenschäden geht auf den Käufer ab Warenübernahme über.
6. Die Besitzbefugnisse gehen auf den Käufer mit restloser Bezahlung der Ware einschließlich der verbundenen Transportgebühren über.

Punkt 5
Beanstandung

1. Der Käufer ist verpflichtet die Ansprüche aus Anzahl- und Artfehler der gelieferten Produkte ohne überflüssigen Verzug im Betrieb des Verkäufers zu erheben. Dieses Recht wird als ordnungsgemäß erhoben nur dann angesehen, wenn der Käufer den Verkäufer binnen drei Arbeitstagen nach der Sendungsübernahme schriftlich über die Lieferungsmängel berichtet.
2. Das Vorgehen bei Erteilung der Mangelrüge wird durch geltende Rechtsvorschriften und von dem Verkäufer geschaffene Reklamationsordnung (als Bestandteil dieser AGB) bestimmt.
3. Im Fall des Austausches der Produkte aufgrund der Beanstandung trägt der Käufer die Ausgaben für den Transport in den Betrieb der Verkäufers und der Verkäufer die Ausgeben für den Transport in den Betrieb des Käufers.
4. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für die Schäden, die aus dem Produktbetrieb und Funktionseigenschaften folgen, und für die aus der Produktnutzung folgenden Schäden. Ebenfalls trägt der Verkäufer keine Verantwortung für die Schäden durch Außenereignisse, höhere Macht und falsche Betätigung.

Punkt 6
Warenverkauf mittels der Konsignationslager

1. Im Interesse der Effektivierung der Zusammenarbeit und zur Sicherung der bestmöglichen Lieferung kann der Verkäufer (im weiteren Konsignant) beim Käufer (im weiteren Konsignatar) ein Konsignationslager errichten. Alle Regeln und Bedingungen sind in konkreten Verträgen aufgeschlüsselt.

Punkt 7
Schlussbestimmungen

1. Diese AGB sind für alle von dem Verkäufer abgeschlossenen Geschäftsfälle ab dem Tag ihrer Erklärung gültig.
2. In Abhängigkeit von der Veränderung der zuständigen Rechtsnormen, sowie auch von der Gesellschaftspolitik behält sich der Verkäufer das Recht vor die AGB ohne vorherigen Hinweis zu verändern.
3. Einen festen Bestandteil stellt die Reklamationsordnung dar.




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