Die Teiltrennwände müssen die Feuerschutzanforderungen erfüllen, d.h. die Funktion der Brandsperre gegen Verbreitung des Brandes in benachbarte Abschnitte, wobei der Durchgang in der Minimalbreite von 600mm frei bleibt.
Das verwendete Material muss die Feuerreaktionsklasse A aufweisen und die einfache zusätzliche Montage weiterer Leitungen (Kabel, Röhre usw.) ermöglichen.