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Baufugen


Die Baufugenabdichtung wird nach der CSN-Norm EN 13501-2:2004 gewertet

  1. die Brandfestigkeit EI , wenn die Fugen im Feuerschutz der Trennkonstruktionen EI abgedichtet sind, oder
  2. 1.die Brandfestigkeit E , wenn die Fugen in den Brandtrennkonstruktionen EW, E abgedichtet sind

Die Fugenabdichtung wird selbständig in solchen Fällen gewertet, wo die Fugen nicht der Bestandteil der Brandprüfung der Brandtrennkonstruktionen waren, in denen sie vorkommen, und wo:

  1. es um industriell produzierte Konstruktionen (z.B. Paneelhäuser oder Decken) geht
  2. die Fugen am Ort bei spezifizierten und wiederholenden Konstruktionen (z.B. bei Wänden aus Plattenerzeugnissen oder anderen Bauteilen) gebildet werden.

Die Fugen sind horizontal oder vertikal in gewöhnlichen Tonern 10 – 40 mm. Die Brandfestigkeit der Fuge muss die gleiche geforderte Festigkeit haben wie die Konstruktion, in die sie appliziert wird.


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