Die Baufugenabdichtung wird nach der CSN-Norm EN 13501-2:2004 gewertet
Die Fugenabdichtung wird selbständig in solchen Fällen gewertet, wo die Fugen nicht der Bestandteil der Brandprüfung der Brandtrennkonstruktionen waren, in denen sie vorkommen, und wo:
Die Fugen sind horizontal oder vertikal in gewöhnlichen Tonern 10 – 40 mm. Die Brandfestigkeit der Fuge muss die gleiche geforderte Festigkeit haben wie die Konstruktion, in die sie appliziert wird.