Die Leitung der Entlüftungsanlagen, die als Leitung mit geforderter Brandfestigkeit ausgeführt ist. Im Brandfall muss sie Ganzheit aufweisen, es darf nicht zur Brand- oder Rauchübertragung in andere Brandabschnitte oder Fluchtwege über den Zeitraum kommen, für den die Leitung mit Brandfestigkeit EI 30 – 120 ausgeführt ist.
Schutzart:
- Schutz vor Feuerbeanspruchung der Außenseite
- Schutz vor Feuerbeanspruchung der Innenseite
Der Feuerschutz wird in zwei Arten geteilt: Der Rohrleitungsschutz als zusätzliche Umhüllung der ursprünglichen Lufttechnikleitung.
Die Produktion vom selbständigen tragenden Lüftungskanal aus einem zertifizierten Plattensystem mit zugelassener Brandfestigkeit.